LEDVANCE: Das 'Aus' für ineffiziente Halogen-Haushaltslampen mit ungebündeltem Licht | Elektrotechnik Spengler

LEDVANCE: Das ‚Aus‘ für ineffiziente Halogen-Haushaltslampen mit ungebündeltem Licht

Ab dem 1. September 2018 dürfen keine Halogen-Haushaltslampen mit ungebündeltem Licht mehr in den Verkehr gebracht werden. Hintergrund ist ErP-Verordnung (EG) 244/2009 der Europäischen Union, die eine umweltgerechtere Gestaltung von Haushaltslampen fordert.

LEDVANCE: Das 'Aus' für ineffiziente Halogen-Haushaltslampen mit ungebündeltem Licht

Folgende Leuchtmittel sind von diesem Verbot betroffen. Halogen-„Glühlampen“, die rundum Licht abgebeben. Die Lampen besitzen den charakteristischen Glaskolben und verfügen über keinen Trafo. Die Mehrheit der Lampen hat einen E27- bzw. einen E14 -Schraubsockel. Zum Einsatz kommen die Leuchtmittel in den meisten Fällen als Allgemein-, Ambiente- oder Eingangsbeleuchtung. Von LEDVANCE sind die Produkte der Familie OSRAM Halogen Classic und Halolux Ceram betroffen, sowie der Halostar Standard (24V).
Nicht betroffen sind beispielsweise Ofenlampen, da es keinen energieeffizienten Ersatz gibt, sowie Halogen-Lampentypen mit R7s- und G9-Sockel.
LEDVANCE bietet mit der Marke OSRAM zahlreiche energieeffiziente Alternativen zu den verbotenen Leuchtmitteln, wie beispielsweise die PARATHOM® LED RETROFIT CLASSIC-Serie. Die Produkte sind in verschiedenen Varianten (Vollglas, dimmbar, klar oder matt) erhältlich. Die Leuchtmittel amortisieren sich schnell und LEDVANCE bietet 5 Jahre Herstellergarantie auf diese Produkte.

Mehr Informationen zum „Aus“ der energie-ineffizienten Leuchtmittel und zu den Retrofit Produkten finden Sie unter: https://www.tecworld.com/de/aus-fuer-ineffiziente-halogen-haushaltslampen/


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